Verbrennerverbot Deutschland

EU-Parlament beschließt Aus für Verbrenner ab 2035

Klimaneutralität im Verkehrssektor

Neue Benzin- und Dieselfahrzeuge ohne CO2-Emissionen ab 2035 nicht mehr zulässig

Das Europäische Parlament hat am 8. Juni 2023 in Straßburg das "Fit for 55"-Paket verabschiedet, das eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU vorsieht. Ein wichtiger Bestandteil des Pakets ist das Verbot des Verkaufs neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035. Damit soll die Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2050 erreicht werden.

Das Verbot gilt für neue Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2035 erstmals zugelassen werden. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die bereits zugelassen sind, können jedoch weiter gefahren werden. Der Verkauf von Gebrauchtwagen mit Verbrennungsmotor bleibt ebenfalls erlaubt.

Mit dem Verbrenner-Aus will die EU die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) im Verkehrssektor deutlich reduzieren. CO2 ist ein Treibhausgas, das maßgeblich zur globalen Erwärmung beiträgt. Der Verkehrssektor ist für etwa 27 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Die Autoindustrie steht vor großen Herausforderungen, um die Vorgaben des Verbrenner-Verbots umzusetzen. Sie muss in den kommenden Jahren verstärkt in die Entwicklung und Produktion emissionsfreier Fahrzeuge investieren. Dazu gehören batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV).

Das Verbrenner-Verbot ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität in der EU. Es wird dazu beitragen, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Damit kommt die EU ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels nach.


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